Selbstcheck
Wie sicher wohnst du gerade?
Ein paar kurze Fragen zu deiner Wohnsituation. Am Ende siehst du, wer dir weiterhelfen kann. Nichts wird gespeichert.
Rund um die Uhr erreichbar
Telefonseelsorge: 0800 111 0 111. Tag und Nacht, anonym und kostenlos.
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 116 016. Tag und Nacht, auch in 18 Fremdsprachen.
Bei akuter Gefahr: 110
Selbstcheck
Wo stehst du gerade?
Bevor Miete offen ist
Es wird knapp
Noch ist nichts passiert, was sich nicht zurückdrehen ließe. Das ist die Phase mit dem größten Spielraum, und die, in der am seltensten jemand anruft.
Was jetzt geht
- Prüfen, ob dir Wohngeld zusteht. Es gibt es auch mit Arbeit oder Rente, und es wird oft nicht beantragt.
- Einen Termin bei der Schuldnerberatung machen, bevor Miete offen ist. Sie ist kostenlos.
- Mit deiner Vermieterin oder deinem Vermieter über eine Ratenzahlung sprechen und das Ergebnis schriftlich festhalten.
Wohngeldgesetz (WoGG)
Monat 1
Eine Monatsmiete ist offen
Meist folgt eine Mahnung. Für eine fristlose Kündigung reicht eine einzelne offene Monatsmiete in der Regel nicht aus. Bleibt eine volle Monatsmiete aber länger als einen Monat offen, kann schon eine ordentliche Kündigung möglich sein. Auch deshalb lohnt es sich, jetzt zu handeln.
Was jetzt geht
- Beim Jobcenter oder Sozialamt nach einer Übernahme der Mietschulden fragen. Das ist möglich, wenn sonst Wohnungslosigkeit droht, und umso wahrscheinlicher, je früher du fragst.
- Die Fachstelle für Wohnungsnotfälle einschalten. Sie vermittelt zwischen dir und deiner Vermieterin oder deinem Vermieter und kostet nichts.
- Prüfen lassen, ob die Forderung überhaupt stimmt: Nebenkostenabrechnung, Mieterhöhung, Mängel.
§ 22 Abs. 8 SGB II · § 36 SGB XII
Monat 2: erste Schwelle
Zwei Monatsmieten sind offen
Hier verschiebt sich die Rechtslage. Ist an zwei aufeinanderfolgenden Terminen insgesamt mehr als eine Monatsmiete offen, oder über längere Zeit ein Betrag von zwei Monatsmieten, kann die Vermieterin oder der Vermieter fristlos kündigen. Diese Schwelle liegt viel früher, als die meisten annehmen.
Was jetzt geht
- Wenn nur ein Teil aufzubringen ist: so zahlen, dass der Rückstand insgesamt nicht über eine Monatsmiete steigt.
- Spätestens jetzt die Fachstelle oder die Schuldnerberatung einschalten, nicht erst, wenn die Kündigung da ist.
- Alles schriftlich festhalten: Zahlungen, Absprachen, Zusagen.
§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB · § 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB
Meist ab Monat 2 oder 3
Die Kündigung kommt
Oft fristlos und zusätzlich „hilfsweise ordentlich“, also zweimal in einem Schreiben. Das klingt endgültig, ist es aber nicht: Eine Kündigung allein berechtigt niemanden, die Wohnung zu räumen oder das Schloss zu tauschen. Dafür braucht es einen gerichtlichen Titel, meist ein Urteil.
Was jetzt geht
- Nicht ausziehen, nichts unterschreiben und keiner Aufhebung des Mietvertrags zustimmen, bevor jemand draufgeschaut hat.
- Mieterverein oder Beratungsstelle einschalten. Bei geringem Einkommen übernimmt die Beratungshilfe die Kosten einer anwaltlichen Beratung. Den Antrag gibt es beim Amtsgericht.
- Gründe aufschreiben, die einen Auszug besonders hart machen: Krankheit, Alter, Kinder, Schwangerschaft. Sie können später für eine Räumungsfrist oder für Vollstreckungsschutz wichtig werden.
§§ 543, 573 BGB · Beratungshilfegesetz
Meist Monat 4 bis 8
Die Räumungsklage
Jetzt kommt Post vom Amtsgericht, meist in einem gelben Umschlag. Auf diesen Brief zu reagieren, ist der wichtigste einzelne Schritt des Verfahrens: Wer sich nicht äußert, kann durch ein Versäumnisurteil verlieren, ohne dass die eigenen Gründe je gehört wurden.
Was jetzt geht
- Die Frist im Schreiben einhalten. Sie ist kurz, oft nur zwei Wochen.
- Prozesskostenhilfe beantragen, wenn das Geld für anwaltliche Hilfe fehlt.
- Räumungsfrist beantragen, spätestens in der mündlichen Verhandlung, und begründen, warum keine andere Wohnung zu finden ist. Nach dem Urteil ist es dafür meist zu spät. Bei einem Zeitmietvertrag gibt es eine Räumungsfrist höchstens bis zum vereinbarten Vertragsende.
- Das Gericht informiert das Jobcenter oder Sozialamt über die Klage. Es kann sein, dass sich eine Stelle von selbst meldet. Darauf warten solltest du nicht.
§ 22 Abs. 9 SGB II · § 36 Abs. 2 SGB XII · §§ 114 ff. ZPO · § 721 ZPO
Bis zwei Monate nach Zustellung der Klage
Die Schonfrist
Wird der gesamte fällige Rückstand bis spätestens zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage bezahlt, oder verpflichtet sich das Jobcenter oder Sozialamt in dieser Zeit, ihn zu übernehmen, wird die fristlose Kündigung unwirksam. Genau dafür übernehmen Ämter in vielen Fällen die Mietschulden.
Zwei Dinge, die oft übersehen werden
- Die hilfsweise ordentliche Kündigung bleibt bisher bestehen. Die Nachzahlung heilt nach geltendem Recht nur die fristlose Kündigung. Lass dich dazu beraten.
- Die Schonfrist wirkt nicht zweimal kurz hintereinander. Wurde in den zwei Jahren davor schon einmal eine Kündigung so abgewendet, greift sie nicht erneut.
§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB
Nach dem Urteil
Das Räumungsurteil
Auch jetzt steht der Auszug nicht automatisch fest. Hat das Gericht eine Räumungsfrist gewährt, lässt sie sich verlängern, insgesamt bis zu einem Jahr ab Rechtskraft des Urteils. Den Antrag musst du spätestens zwei Wochen vor ihrem Ende stellen.
Was jetzt geht
- Räumungsfrist verlängern lassen, wenn du noch keine Wohnung gefunden hast, und zeigen, wo du gesucht hast.
- Bei der Kommune vorsprechen: Wer sonst nirgends unterkommt, muss untergebracht werden.
- Die Wohnungssuche jetzt gemeinsam mit der Fachstelle führen, nicht allein.
§ 721 Abs. 3 und 5 ZPO
Mindestens drei Wochen vorher
Der Räumungstermin wird angekündigt
Die Räumung wird schriftlich angekündigt, mit mindestens drei Wochen Vorlauf. Niemand steht unangekündigt vor der Tür, auch wenn es sich genau so anfühlt, wenn die Briefe davor liegen geblieben sind.
Was jetzt geht
- Sofort bei der Kommune vorsprechen: Unterbringung, Einlagerung der Möbel, Postadresse.
- Vollstreckungsschutz beantragen, wenn die Räumung eine besondere Härte bedeutet, etwa bei schwerer Krankheit. Der Antrag muss in der Regel spätestens zwei Wochen vor dem Termin beim Gericht sein.
- Wichtige Papiere zusammenlegen: Ausweis, Mietvertrag, Bescheide, Kontounterlagen.
§ 128 Abs. 2 GVGA · § 765a ZPO
Der Verlauf gilt bei Mietschulden. Die Monate sind ungefähr, keine Fristen. Stand: 1. Oktober 2026.
Worauf der Check beruht
Zuerst fragt der Check nach deinem Mietvertrag. Daran unterscheidet die BAG Wohnungslosenhilfe (2025), ob jemand eine Wohnung hat. Wer bei Bekannten, in einer Pension, im Wohnwagen oder in einer Unterkunft lebt, gilt dort als wohnungslos. Das gilt auch, wenn jemand bald aus Klinik oder Haft entlassen wird und keine Wohnung hat. Auch mit Wohnung kann man ein Wohnungsnotfall sein, zum Beispiel bei einer Kündigung, bei Gewalt oder wenn die Wohnung nicht zur eigenen Gesundheit passt. Die BAG W zählt außerdem Überbelegung, gesundheitsschädliche Mängel und zu hohe Wohnkosten dazu.
Weil der Check nur auf deinen Angaben beruht, ist er hier vorsichtiger: Als Notfall zählen nur Mängel, die krank machen, oder wenn Heizung, Bad oder Küche fehlen. Enge, Schimmel und hohe Kosten zählen als Warnzeichen. In einem Punkt geht der Check weiter als die BAG W: Sind zwei Monatsmieten offen, gilt das schon als Notfall, weil die Vermieterin oder der Vermieter dann fristlos kündigen darf (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB).
Zwischen sicher und Notfall liegt eine Grauzone. Den Begriff prägt die Soziologin Saskia Gränitz. Bei ihr reicht die Grauzone weiter, bis zur drohenden Wohnungslosigkeit. Der Check nennt nur das Grauzone, was noch kein Notfall ist. In Anlehnung an Gränitz (2022, S. 206 ff.; 2025, S. 148 ff.) fragt er nach sechs Bereichen:
- Platz: Ist die Wohnung zu klein für alle, die dort leben? (beengtes Wohnen)
- Zustand: Ist die Wohnung in schlechtem Zustand, etwa durch Schimmel oder Mängel? (ungenügendes Wohnen)
- Umgebung: Fühlst du dich in der Gegend sicher? (depriviertes Wohnen)
- Absicherung: Gibt es einen Mietvertrag, wie lange gilt er, und hängt dein Wohnen an einer Person? (ungesichertes Wohnen)
- Kosten: Machen die Wohnkosten arm? (pauperisierendes Wohnen)
- Bedrohung: Droht der Verlust der Wohnung? (bedrohtes Wohnen)
Welche Antworten als Warnzeichen und welche als Notfall zählen, legt der Check selbst fest. Gränitz zieht solche Grenzen bewusst nicht.
Die Fragen zu Druck, Gewalt und Abhängigkeit stützen sich auf eine Masterarbeit zu Wohnbiographien von Frauen* (Laube, 2026) und auf die BAG W.
Der Check ist kein geprüftes Messinstrument und keine Rechtsberatung. Die Paragrafen stehen dabei, damit du jede Aussage nachprüfen kannst. Stand: 1. Oktober 2026.
Ausführliche Dokumentation (PDF): alle Fragen, Antworten, Auswertungsregeln und Quellen.
- Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe. (2025). Wohnungsnotfalldefinition der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. https://www.bagw.de/fileadmin/bagw/media/Doc/POS/POS_25_Wohnungsnotfalldefinition_der_BAG_W.pdf
- Gränitz, S. (2022). Zwischen Wohnen und Nicht-Wohnen: Dimensionen der neuen Wohnungsnot. WSI-Mitteilungen, 75(3), 205–212. https://doi.org/10.5771/0342-300X-2022-3-205
- Gränitz, S. (2025). Wohnungsnot und Autoritarismus: Subjektanalytische Zugänge zur psychosozialen Bewältigung prekären Wohnens. Springer VS. https://doi.org/10.1007/978-3-658-49851-1
- Laube, L. (2026). Prekäre Wohnbiographien von Frauen*: Biographische Übergänge, Bewältigungsstrategien und strukturelle Bedingungen [Unveröffentlichte Masterarbeit]. Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
Wo es Hilfe gibt
Diese Stellen gibt es in ganz Deutschland. Mit deiner Postleitzahl findest du Hilfe in deiner Nähe.
Wenn es gerade nicht weitergeht
- Telefonseelsorge 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 oder 116 123. Tag und Nacht, kostenlos und anonym. Auch per Chat auf telefonseelsorge.de.
- Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 116 016. Tag und Nacht, auch in 18 Fremdsprachen.
- Nummer gegen Kummer für Kinder und Jugendliche 116 111. Montag bis Samstag 14 bis 20 Uhr.
- In Gefahr: 110
Vom ersten Mietrückstand bis zur Räumung
Wie es bei Mietschulden weitergeht, Station für Station, und was an jeder Stelle noch möglich ist.